Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für die Vermittlung von Ferienunterkünften

Die Firma Adriatico Ferienwohnungen, Hintere Str.67a, 90768 Fürth, vermittelt Ferienhäuser und Ferienwohnungen sowie Hotelunterkünfte und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen im Auftrag der Besitzer oder Vertragsagenturen und im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Unterkunftsbesitzer (Hotelier, Vermieter oder Besitzer).

Sämtliche Informationen über die Unterkünfte, Umgebung sowie Infrastruktur wurden vom Leistungsträger gestellt und entsprechen dem Stand vom 02.09. 2020. Änderungen bleiben vorbehalten. Für die Beschreibungen der Objekte, welche vom Veranstalter gestellt und übernommen wurden, übernimmt Adriatico keinerlei Haftung.

Adriatico haftet lediglich dem Kunden gegenüber nur für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Eine verbindliche Reservierung kommt mittels Kontakt, Bestätigung der Reservierung durch den Kunden, durch e-mail, Fax oder bestätigten Telefonanruf zustande.

Mit der Buchungsbestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag, ein Reisevermittlungsvertrag mit den Kunden und den jeweiligen Leistungsträger zustande. Bei den gezeigten Wohnungen im Internet handelt es sich um Wohnungsbeispiele. Jede Wohnung kann anders und nach dem Geschmack des Besitzers eingerichtet sein. Kundenwünsche werden an den Verantstalter weitergeleitet, er berücksichtigt diese soweit wie möglich. Eine Garantie hierfür kann von uns allerdings nicht übernommen werden. (Der Kundenwunsch für ein bestimmtes Apartment-Zimmer (Nummer, Etage, Richtung, Ausblick,...etc.) wird vom Veranstalter beachtet, jedoch nicht garantiert). ADRIATICO übernimmt zudem keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen Inhalten Dritter.

Auf der Website angezeigte Geodaten, insbesondere Kartendarstellungen, dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung über die ungefähre örtliche Position des Angebots. Maßgeblich für den Vertragsschluss sind jedoch allein die örtlichen Angaben, die Ihnen im Angebot innerhalb des Online-Buchungsvorgangs und/oder in der entsprechenden Buchungs- und Reisebestätigung gemacht werden. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit zu prüfen und den Veranstalter und Adriatico über Unrichtigkeiten hinzuweisen. Der Hinweis auf Unstimmigkeiten muss umgehend, spätestens jedochnach drei Tagen erfolgen. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Natürlich kann es passieren, dass jemand aufgrund unvorhergesehener Ereignisse eine Reise nicht antreten kann. Das Recht zurückzutreten steht jedermann zu. Leider kann auch Adriatico Ferienwohnungen in diesem Fall nicht umhin, Rücktrittsgebühren der Veranstalter in Rechnung zu stellen , da auch der Leistungsträger ihr gegenüber Schadensersatz für abgesagte Buchungen verlangt. Wir empfehlen, für derartige Fälle den Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung, die in solchen Situationen in vielen, aber nicht in allen Fällen einspringt. Hinweise finden Sie unter dem Link - Reiseversicherung .

1. Vertragsrücktritt durch den Kunden

1.1. Ein Vertragsrücktritt Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen. (per E-mail, Fax oder Brief).

1.2. Rücktrittsgebühren und Rücktrittsfristen Die unten angegebenen Rücktrittsgebühren können im Einzelfall von diesen Werten abweichen. In diesem Fall wird die abweichende Regelung bei der Objektbeschreibung im Online-Katalog aufgeführt oder in der Buchungsbestätigung bekannt gegeben.

1.3. Stornogebühren für Hotels und Ferienwohnungen (je nach Veranstalter) Stornogebühren belaufen sich: bis 50 Tage vor Anreise 30%, 49 bis 35 Tage 60%, 34 bis 15 Tage 65%, 14-7 Tage 75%, 0-7 Tage oder bei Nichtanreise 100%, immer bezogen auf den Gesamtreisepreis! Es kommt außerdem eine Bearbeitunsgebühr von Euro 50 hinzu. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung, siehe Homepage.

1.3.a ERSATZTEILNEHMER Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Rei-seteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn uns diese Aenderung mitgeteilt wird. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

1.4. Die in den Preistabellen enthaltenen Preise sind verbindlich Preisänderungen die aufgrund von Umständen welche von der Adriatico Ferienwohnungen nicht beeinflusst werden können, wie zum Beispiel Währungsschwankungen oder staatliche Gebühren und Ähnliches bleiben vorbehalten. Auch bei allen Nebenkosten können Änderungen eintreten. Eine Anzahlung in der Höhe von 30 bis 35% (unterschiedlich je nach Leistungsträger) des Rechnungsbetrages ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Der Restbetrag wird ohne Aufforderung ein 6 Wochen vor Abreise fällig oder ist bei Ankunft (je nach Veranstalter unterschiedlich) vor Ort zu begleichen. Bei Verzug ist die Adriatico Ferienwohnungen zum Rücktritt berechtigt. Es fallen dann die publizierten Stornokosten an!

1.5. Beanstandungen Der Kunde ist verpflichtet die ihm überlassene Unterkunft bei Übernahme sofort zu prüfen. Mängel welche die Leistung beeinträchtigen, sind sofort dem örtlichen Büro oder dem verantwortlichen Leistungsträger zu melden.. Eine Mängelrüge endet nach 24 Stunden nach Übernahme der Unterkunft bzw. der Inanspruchnahme der betreffenden Dienstleistung . Auch später auftauchende Mängel sind ebenfalls unverzüglich auf dem gleichen Weg zu melden, geichzeitig müssen Mängel sofort dem Veranstalter bzw. der Agentur gemeldet werden, um Abhilfe zu schaffen. Wird dies unterlassen, erlischt jeglicher Anspruch. Die Leistungsträger, (Hausbesitzer, Schlüsselhalter, Verwalter, Agentur) sind keine gesetzlichen Vertreter und haben keinerlei Befugnis für letztere Ansprüche oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Für die Mängel oder Beantstandungen der Mietobjekte haftet immer der Veranstalter und nicht die Adriatico Ferienwohnungen. Dorthin sind auch evtl. Forderungen zu richten. Erfolgt eine Mängelrüge verspätet ist ein Schadenersatzanspruch verwirkt. Bei beeinträchtigenden Mängeln sind wir berechtigt dem Kunden eine gleichwertige Unterkunft-/Leistung anzubieten. Wird diese durch den Kunden abgelehnt, besteht kein Schadenersatzanspruch. Bitte wenden Sie sich bei Beanstandungen unmittelbar, sofort an die örtliche Agentur/Leistungsträger vor Ort !!!!

2. Vertragsrücktritt durch den Veranstaltter

2.1. Kann ohne Angabe von Gründen bis 28 Tage vor Anreise, bei kurzfristigen Buchungen auch jederzeit, vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall muss der Veranstallter ein mindestens gleichwertiges Ersatzangebot ohne Mehrpreis anbieten.

2.2. Im Falle eines offensichtlichen Irrtums im Zuge der Buchungsabwicklung zum Nachteil von kann letztere jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde den offensichtlichen Irrtum stillschweigend zur Kenntnis genommen und nicht zu seiner Aufklärung beigetragen hat. In diesem Falle ist die Hotelvermittlung weder zur Leistung verpflichtet, noch für Schadensersatzansprüche haftbar zu machen.

3. Höhere Gewalt

3.1. Eine Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit und generell für offensichtliche Druckfehler wird ausdrücklich abgelehnt. Ein Kunde welcher einen Schaden erlitten hat und rechtzeitig Mängelrüge erhoben hat, hat seine Ersatzansprüche innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung seines Ferienaufenthaltes schriftlich an den jeweiligen Varanstalter geltend zu machen. Die Höhe des Schadens ist auf den Preis begrenzt und kann nur den unmittelbaren Schaden decken. Ebenfalls ausgeschlossen sind Ersatzansprüche bei Schäden die durch höhere Gewalt entstanden sind, insbesondere durch Krieg, politische Unruhen, Streik, Umweltkatastrophen und Beförderungsschwierigkeiten. Im Weiteren wird die Haftung ausgeschlossen bei vorübergehenden Ausfällen bzw. Störungen in der Strom, bzw. Wasser und Gasversorgung, erhöhte Immissionen durch Verkehrsumleitungen und Baustellen, evtl. Baustellen vor Ort und weitere Umstände welche vom Leistungsträger nicht beeinflusst werden können. Der jeweilige Veranstalter ist bei jeder Art von Haftung berechtigt, dem Kunden nach Möglichkeit eine gleichwertige Unterkunft bzw. Leistung anzubieten oder notfalls den Vertrag unter Rückerstattung des Preises abzüglich der erbrachten Leistung kurzfristig aufzulösen.

3.2. Haftung Kunde: Der Kunde haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt bzw. Hotelzimmer.

3.3 Gerichtsstand: Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Adriatico und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen von Adriatico gegen den Kunden im Ausland für die Haftung von Adriatico im Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet diesbezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinschtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen von Adriatico ausschliesslich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann Adriatico nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Adriatico gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen den Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist wird als Gerichtsstand der Sitz von Adriatico vereinbart. Auf das mit ihnen bestehende Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen uns im Ausland für die Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet jedoch bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

3.4 Umbuchung EUR 50 pro Änderung des Vertrages bis 60 Tage vor Abreise. Bei kurzfristigeren Umbuchungen kommen die Annullierungskosten hinzu.

3.5 Skonto oder Rabatte: diese sind nicht miteinander kombinierbar. Wir bieten Ihnen den günstigsten Preis für Sie und Ihre Reisezeit an.

3.6 Reiseunterlagen per Post, auf Wunsch, nur gegen Gebühr!

3.7 Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden als Betten vorhanden sind. Kinder und Babys zählen als erwachsene Personen. Bei Nichtbeachtung kann der Mietvertrag anuliertiert werden.

3.8 Jugendgruppen sind nur nach Absprache, in einigen Objekten erlaubt. Hier kann eine Kaution von bis zu 500 € verlangt werden.

3.9 Bei jedem Objekt gilt die jeweilige, aushängende Hausordnung zu beachten!

3.91 Bitte beachten Sie die Ankunfts- und Abreisezeiten auf dem Mietgutschein.

4.0 Ab 2012 kann jede Gemeinde eine örtliche Kurtaxe verlangen, diese ist vor Ort zu entrichten

4.1 Wir sind berechtigt die Anzahlung auch in Form eines Gutscheins, bei einer Stornierung wegen Covid 19 auszustellen.

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